Getötete 17-Jährige besaß Ausnahmegenehmigung

Die bei einem Verkehrsunfall bei Vellahn (LK LWL) am gestrigen Dienstag getötete 17-jährige Autofahrerin besaß eine Ausnahmegenehmigung zum alleinigen Führen eines PKW ab 17 Jahren.

Diese durch die Führerscheinstelle in Ludwigslust erteilte Ausnahmegenehmigung lag für die Fahrstrecke vor, auf der sich der Unfall auch ereignete.
Damit ist klar, dass die 17-Jährige rechtmäßig mit der PKW unterwegs war.
Die Ursache des tragischen Unfalls von gestern ist allerdings noch nicht bekannt. Diesbezüglich dauern die Ermittlungen noch an.

Klaus Wiechmann