Gesperrte Landwirtschaftsbetriebe in MV wieder freigegeben

Untersuchungsergebnisse bei 11 Betrieben ergaben keine oder sehr geringe Dioxinbelastung

Auch in Mecklenburg-Vorpommern konnten heute 11 Betriebe wieder freigegeben werden. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit. Die Betriebe waren vorläufig gesperrt wegen des Verdachtes, Futtermittel mit erhöhter Dioxinbelastung erhalten und verfüttert zu haben. „Es ist erfreulich, dass auch auf Grund der guten Zusammenarbeit der Länderbehörden, die Freigabe unter Beachtung der Lebensmittelsicherheit zügig erfolgen kann. Dieses darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass eine gründliche Aufarbeitung der Vorgänge erfolgen muss und ggf. Konsequenzen zu ziehen sind“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

So war ein Betrieb entgegen den ersten Angaben nicht beliefert worden, ein Weiterer hatte nachweislich ein Futtermittel ohne Fettzusatz bekommen und ein dritter Betrieb hatte nur kleine Mengen Futtermittel bezogen, die noch vollständig vorhanden waren. Die in den Futtermitteln möglichen Dioxingehalte in den anderen Betrieben lagen nach eingereichten Untersuchungsergebnissen mit 0.0016 bis 0,4998 ng/kg deutlich unter dem erlaubten Höchstgehalt von 0,75 ng/kg Futtermittel und unter dem Auslösewert von 0,5 ng/kg Futtermittel. Bei den beiden Futtermittelhändlern konnten die Futtermittelchargen ebenfalls auf Grund des geringen Dioxingehaltes freigegeben werden.

Betroffen waren folgende 11 Betriebe:
1 Schweinebetrieb in Bad Doberan
1 Legehennenbetrieb im Landkreis Demmin
1 Schweinebetrieb im Landkreis Güstrow
1 Enten/Gänsebetrieb im Landkreis Güstrow
1 Schweinebetrieb in Ludwigslust
3 Schweinebetriebe im Landkreis Parchim
3 Entenbetriebe im Landkreis Parchim

Weiterhin gesperrt bleiben in Mecklenburg–Vorpommern noch 7 Betriebe:
1 Teilbetrieb einer Schweinehaltung im Landkreis Nordwestmecklenburg,
5 Putenbetriebe in Nordwestmecklenburg, Ludwigslust/Schwerin und Parchim
1 Schweinebetrieb im Landkreis Ludwigslust, jedoch nur für die Ferkellieferungen aus Thüringen.

Backhaus forderte weiterhin eine räumlichen Trennung in der Herstellung von technischen Fett und Fett zu Futtermittelzwecken sowie eine härtere Bestrafung der Verantwortlichen. Zudem müsse die Absicherungen für die tierhaltenden Landwirte verbessert werden.