Gesetzesentwurf für CO2-Speicherung

Seidel: Land muss entscheiden können

Über die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid muss von den betroffenen Bundesländern in eigener Hoheit entschieden werden können. „Bei dem jetzt vorgestellten Entwurf eines Bundesgesetzes handelt es sich um ein Gesetz zur Absicherung von Demonstrationsanlagen und Pilotprojekten für die CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage)“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Donnerstag in Schwerin. „Hier haben Sachsen-Anhalt und Brandenburg eine andere Interessenlage als Mecklenburg-Vorpommern, das davon nicht betroffen ist.“

„Allerdings kann eine Zustimmung Mecklenburg-Vorpommerns nicht erfolgen, wenn die Länder, in denen CO2 gespeichert werden soll, nicht eigenständig entscheiden können“, sagte Seidel. Der Entwurf eines Bundesgesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid war am Donnerstag auf einer Bund/Länder-Sitzung beraten worden. Seidel warnte davor, die Technologie grundsätzlich abzulehnen. „Renaturierungsmaßnahmen sind nicht geeignet, die anfallenden Mengen zu speichern“, sagte Seidel.

„Wir haben mit dem Aktionsplan Klimaschutz der Landesregierung eine konkrete Richtschnur für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine moderne Energiepolitik in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Seidel. Neben Energieeinsparung und der Steigerung der Effizienz muss dazu für die hiesigen Industrieunternehmen auch die wirtschaftliche Nutzung herkömmlicher Energieformen gehören.“