Gesetzentwurf zur Stärkung des Opferschutzes

Ministerin Kuder: Kostenloser Opferanwalt stärkt Rechte der Opfer von Straftaten

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat heute einstimmig beschlossen, einen Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen zur Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren in den Bundesrat einzubringen. Mit dem Gesetz soll die Rechtsstellung von Opfern schwerer Körperverletzungen, erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahmen durch die Möglichkeit der Bestellung eines kostenlosen Opferanwalts verbessert werden. „Ich begrüße, dass der Rechtsausschuss sich für die Bestellung eines kostenlosen Opferanwalts bei diesen schweren Straftaten ausgesprochen hat. Mit dem Gesetz werden die Rechte der Opfer von Straftaten gestärkt. Zudem wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass der Staat Opfer von Straftaten nicht allein lässt,“ sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) heute in Schwerin.

Mit einer schweren Körperverletzung gemäß § 226 des Strafgesetzbuchs sind in der Regel gravierende und lebenslange Verletzungsfolgen verbunden – seien es der Verlust des Augenlichts, von Gliedmaßen oder andere schwere körperliche Behinderungen. Auch in den Fällen des erpresserischen Menschenraubs oder bei Geiselnahmen gemäß §§ 239a, 239b des Strafgesetzbuchs leiden die Opfer oftmals lebenslang unter den Folgen der Traumatisierung.

Während der Täter in diesen Fällen in der Regel durch einen Pflichtverteidiger vertreten wird, hat das Opfer bislang nicht die Möglichkeit, auf einen kostenlosen anwaltlichen Beistand zurückzugreifen. Dieser Zustand ist mit Blick auf die staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Opfern von schweren Straftaten weitgehend Hilfe zuteil kommen zu lassen, unbefriedigend. „Für die Gesetzesänderung ist es höchste Zeit. Ich hoffe, dass das Gesetzgebungsverfahren nunmehr zügig abgeschlossen wird. Dann ist ein weiterer wichtiger Schritt für einen verbesserten Opferschutz getan,“ so Kuder.