Gesetzentwurf zur Entschuldung mittelloser Personen befasst

Ministerin Kuder begrüßt geplante Vereinfachung für Verbraucherinsolvenzverfahren

Der Bundesrat in Berlin hat sich heute mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entschuldung mittelloser Personen befasst. Mit dem Gesetz soll das derzeit sehr aufwändige Verbraucherinsolvenzverfahren vereinfacht werden. „Ein mittelloser Schuldner muss sein Entschuldungsverfahren einfach und unbürokratisch durchlaufen können. Ein gerichtliches Insolvenzverfahren macht keinen Sinn, wenn bereits feststeht, dass keine Vermögenswerte vorhanden sind. Die geplante Vereinfachung ist daher ein Schritt in die richtige Richtung,“ sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) heute in Greifswald.

In Zukunft soll bei mittellosen Personen auf die Durchführung des zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Insolvenzverfahrens verzichtet werden, wenn die Vermögenslosigkeit bereits nach einer vorläufigen Prüfung durch einen Treuhänder feststeht. In diesen Fällen soll künftig unmittelbar nach der Antragstellung in das sog. Restschuldbefreiungsverfahren übergegangen werden. Bemüht sich der Schuldner in diesem Verfahren um eine bestmögliche Befriedigung seiner Gläubiger, kann er nach Ablauf von sechs Jahren von seinen Verbindlichkeiten befreit werden. Für dieses Verfahren ist neben einer Einmalzahlung in Höhe von 25,- € zu Beginn des Verfahrens, eine Kostenbeteiligung des Schuldners in Höhe von 13,- € monatlich vorgesehen.

Bei den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2006 insgesamt 3.339 Anträge auf Verbraucherinsolvenz gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs um 40 %. Im ersten Halbjahr 2007 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 1.279 Anträge auf Verbraucherinsolvenz registriert.