Geschäftsgebaren von Inkassounternehmen im Visier

Verbraucherzentralen starten gemeinsame Aktion

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Eine Redensart, die durchaus Sinn macht. Haben Verbraucher eine Ware gekauft oder eine Dienstleistung in Auftrag gegeben, die dann auch ordnungsgemäß erbracht wurde, dann muss auch die Zahlung des Kaufpreises oder der vereinbarten Vergütung erfolgen. Was aber, wenn plötzlich per E-Mail oder per Brief Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben in Haus flattern, obwohl weder etwas gekauft oder bestellt worden ist?

Inkassounternehmen sind Dienstleister, die Gläubigern dazu verhelfen, geschuldetes Geld einzutreiben. Bedauerlicherweise gibt es jedoch unter den Betreibern von Inkassounternehmen nicht nur redliche Dienstleister. „Mit steigender Tendenz ist im Beratungsalltag der Verbraucherzentrale festzustellen, dass zahlreiche Inkassounternehmen mit Drohungen und zum Teil fragwürdigen Methoden zwielichtige Forderungen eintreiben“, so  Axel Drückler von der Neuen Verbraucherzentrale MV. „In unsere Beratungsstellen kommen immer mehr Verbraucher, die Inkassoschreiben erhalten haben, mit denen unklare oder sogar unberechtigte Forderungen eingezogen werden sollen. Oftmals sind diese Schreiben so gestaltet, dass sie die Betroffenen bewusst einschüchtern, um sie zur Zahlung zu bewegen. Es werden Paragrafen und Urteile zitiert, auf drohende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verwiesen, mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis oder den Zwang zur der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) gedroht.

Auslöser dieser Forderungen sind häufig Internet-Abofallen, Gewinnspiele, untergeschobene Vertragsschlüsse am Telefon, dubiose Kreditvermittler oder Forderungen von Drittanbietern aus Telefonrechnungen. Schaut man sich die einzelnen Kostenpositionen in einer Forderungsaufstellung – soweit diese überhaupt vorhanden ist  – an, dann kann man sich über einzelne „Phantasiegebühren“ nur wundern. „In all diesen Fällen wollen wir den Betroffenen in unseren Beratungsstellen individuell helfen“, so Drückler.

Aber gleichzeitig werden die Verbraucherzentralen in einer gemeinsamen Aktion, im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, geförderten Projektes, ab sofort die Erfahrungen und Sorgen der Verbraucher mit Inkassounternehmen zusammentragen und auswerten. Ziel dieser Aktion ist eine Einwirkung auf den seriösen Teil der Inkassobranche und ggf. gesetzgeberische Maßnahmen zu initiieren, um die Rechte der Verbraucher auch in diesem Rechtsgebiet zu stärken.