Gerichte u. Staatsanwaltschaften verhängten Geldauflagen von 1,75 Millionen €

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2007 Geldauflagen in Höhe von 1,75 Mio. Euro verhängt (2006: 1,35 Mio. Euro). Hiervon entfielen 1,1 Mio. Euro an gemeinnützige Einrichtungen und 650.000,- Euro an die Staatskasse. Geldauflagen werden bei der Einstellung eines Strafverfahrens verhängt, wenn die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen ist und die Zahlung eines Geldbetrages das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt. Eine Geldauflage kommt zudem neben einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe in Betracht.

Justizministerin Uta-Maria  Kuder (CDU): „Wer nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts eine Straftat begangen hat, soll auch bei geringer Schuld spüren, dass er Unrecht getan hat. Dies wird mit einer Geldauflage auch ohne Verurteilung erreicht. Im Nebeneffekt sind Geldauflagen ein großer Gewinn für gemeinnützige Organisationen und ein kleiner Beitrag der Justiz zur Konsolidierung des Haushalts.“

Folgende gemeinnützige Einrichtungen haben im Jahr 2007 die höchsten Zuwendungen erhalten:

1. Weißer Ring

2. Christliches Jugenddorfwerk Deutschland Garz

3. Hilfe für Opfer von Straftaten M-V

4. Verein zur Förderung krebskranker Kinder Rostock

5. Rostocker Tafel