Geld für Erneuerbare Energien

Für Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasseheizungen können wieder Förderanträge gestellt werden

Der Förderstopp beim Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien wurde aufgehoben. Es können wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die vor dem Programmstopp am 3. Mai gestellten und noch nicht bewilligten Anträge werden jetzt abschließend nach den alten Förderkonditionen bearbeitet. Im Zeitraum vom 4. Mai bis 11. Juli beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich. Dazu wurden die Antragsfristen für Anlagen, die bereits länger als sechs Monate betriebsfertig sind, verlängert.

Nach den neuen Förderrichtlinien gibt es nicht mehr für alle der bislang förderfähigen Anlagen Geld. So fallen Anlagen in Neubauten vollständig aus dem Programm. Das gilt auch für Solaranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholz-vergaser. Für Wärmepumpen gelten höhere Effizienzanforderungen. Einzelne Fördersätze und Boni wurden gekürzt.

Wie eine neue Heizungsanlage effizient arbeitet, unter welchen Bedingungen sie in das Marktanreizprogramm fällt und wie Anträge erfolgversprechend gestellt werden, dazu beraten die Fachingenieure der Energieberatung der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern nach Voranmeldung in einem persönlichen Gespräch. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich und möglich unter den Telefonnummern 09001 3637443 (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder 0381 2087050.