Gegen Kommunalisierung des staatlichen Arbeitsschutzes in M-V

Gewerkschaften und Arbeitgeber gegen Kommunalisierung des staatlichen Arbeitsschutzes in M-V

„Eine Verlagerung des staatlichen Arbeitsschutzes vom Land auf die Kommunen lehnen wir gemeinsam ab“, erklärten heute Hans-Dieter Bremer, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern und Peter Deutschland, Vorsitzender des DGB Nord, in einem offenen Schreiben an alle demokratischen Fraktionen des Landtages.

Die heute bestehende Organisation der Arbeitsschutzbehörden in Mecklenburg-Vorpommern sei durch eine flache Struktur und die Einheit von Fach- und Dienstaufsicht gekennzeichnet. Die vier existierenden Fachämter seien ausgewogen über das Land verteilt und können mit ihrem ganzheitlichen Bearbeitungsansatz jederzeit das erforderliche spezialisierte Fachwissen realisieren, erklärten die Spitzenvertreter der Sozialpartnerorganisationen. Jede weitere Zersplitterung würde nach ihrer Auffassung zwangsläufig zu spürbaren Qualitätseinbußen bei der Aufgabenwahrnehmung führen. Die Delegierung auf eine niedere Verwaltungsebene bewirke aufgrund des Konnexitätsprinzips lediglich eine Verlagerung von Personalkapazitäten und Kosten. Statt eines Zugewinns an Effektivität oder Kosteneinsparungen seien damit eher ein erhöhter Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf und damit höhere Kosten zu befürchten.

„Deshalb muss eindringlich vor der Zerschlagung dieser Strukturen gewarnt werden. Eine Verlagerung auf die kommunale Ebene schwächt den Arbeitsschutz nicht nur strukturell, sondern langfristig auch in den Köpfen der Verantwortlichen“, erklärten Peter Deutschland und Hans-Dieter Bremer.

Mit einem solchen Vorgehen werde der Eindruck vermittelt, dass zukünftig Arbeitsschutzvorgaben nachrangige Bedeutung hätten. Erfahrungen aus anderen Bundesländern würden zeigen, dass dort die Kommunalisierung in den vergangenen sechs Jahren zu einem erheblichen Kompetenzverlust führte. Mecklenburg-Vorpommern sollte nicht den gleichen Fehler machen.

„Wir appellieren deshalb eindringlich an Sie, dem Gesetzentwurf über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung – hinsichtlich der vorstehend genannten Kommunalisierungspläne – nicht zuzustimmen“, wandten sich die Sozialpartner an die Landtagsabgeordneten.