Gefundene Regelung beim Mindestlohn ist gut für MV

Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn wird es in Mecklenburg-Vorpommern nicht geben.

„Die im Koalitionsausschuss der Regierungsparteien verhandelte Regelung ist für die ostdeutschen Bundesländer richtig und wichtig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Jürgen Seidel am Dienstag in Schwerin. „Die Lohnfindung bleibt weiterhin Sache der Tarifpartner, dort gehört sie auch hin.“

„Die geplante Aufnahme zusätzlicher Branchen in das Entsendegesetz macht Sinn, ist aber kein Freifahrtschein für Mindestlöhne“, sagte Seidel. Mit den jetzt gefundenen Regelungen können beispielsweise wie im Baugewerbe Mindestlohnvereinbarungen getroffen werden, die nach Branche und Region unterschiedlich sind. „Damit wird den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern Rechnung getragen“, sagte Seidel. „Jetzt sind die Tarifparteien am Zug, um sich auf branchenbezogene Regelungen zu verständigen. Das Verbot sittenwidriger Löhne muss allerdings handhabbarer gestaltet werden, um mehr Wirksamkeit zu erzielen.“

Union und SPD hatten sich am Montag Abend bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses darauf verständigt, die Zahl der Branchen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz auszuweiten. Dafür kommen die Branchen in Frage, in denen mindestens 50 Prozent der Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind.

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten derzeit etwa 50 Prozent der Beschäftigten einen Tariflohn. Nach neuesten Erhebungen haben in Mecklenburg-Vorpommern allerdings nur 22 Prozent der Betriebe einen Branchen- oder Tarifvertrag abgeschlossen.