Geflügelpest in Brandenburg

Sofortmaßnahmen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz ergriffen
Am Nachmittag des 15. Dezember 2007 sind die Veterinärbehörden in Mecklenburg-Vorpommern über den Verdacht des Auftretens der Klassischen Geflügelpest vom Typ H5-N1 in einem kleinen privaten Hühnergeflügelbestand im Landkreis Oberhavel informiert worden. Danach handelt es sich um insgesamt elf Hühner, von denen fünf bereits verendet waren. Alle Tiere des Bestandes wurden zur Diagnostik eingesandt. Bei zwei Hühnern wurde der Erreger diagnostiziert. Mittlerweile hat das Friedrich-Löffler-Institut Insel Riems bestätigt, dass es sich um Geflügelpest H5-N1 des hoch pathogenen Typs handelt.

Daraufhin trat heute der Landeskrisenstab in Mecklenburg-Vorpommern zusammen, um in Abstimmung mit den Veterinärbehörden des betroffenen Landkreises sowie des Landes Brandenburg die notwendigen Maßnahmen festzulegen.

Nach amtlicher Feststellung hat die Brandenburger Behörde die sofortige amtstierärztliche Sperrung des betroffenen Bestandes veranlasst. Um die Ortslage Altglobsow ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet worden. Des Weiteren ist ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern festgelegt worden, das nach Mecklenburg-Vorpommerns auf das Gebiet des Landkreises Mecklenburg-Strelitz reicht.

Innerhalb des Beobachtungsgebietes auf Seiten Mecklenburg-Vorpommerns befinden sich keine Nutzgeflügelhaltungen. Um eine mögliche Ausbreitung des Erregers in angrenzende Nutzgeflügelbestände rechtzeitig zu erkennen, wurde in Abstimmung mit der Veterinärbehörde des Landkreises eine drei Kilometer breite Kontrollzone um das Beobachtungsgebiet herum eingerichtet. Innerhalb dieses Gürtels befinden sich nach erster Erhebung 54 private Geflügelhaltungen. In das Beobachtungsgebiet einschließlich der Kontrollzone sind die Gebiete der Gemeinden Strasen, Priepert, Wustrow und Diemitz vollständig einbezogen.

In den genannten Gemeindegebieten gilt laut Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburg-Strelitz ab heute das Aufstallungsgebot gemäß Geflügelpestverordnung ohne Ausnahmen. Demnach sind Nutzgeflügelbestände bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen zu halten und Seuchenschutzmaßnahmen einzuhalten. Insbesondere ist der Kontakt mit Wildvögeln zu unterbinden. Das Verbringen von Nutzgeflügel und Geflügelprodukten sowie von Geflügeldung und anderen in Kontakt mit Geflügel stehenden Stoffen aus den genannten Zonen heraus ist untersagt, ebenso Ausstellungen oder Messen von Zuchtgeflügel.

Im Zuge des landesweiten Monitorings der Hausgeflügel- und Wildvogelbestände, in das auch die jetzt betroffene Region einbezogen war, ist 2007 bislang kein Hinweis auf den Erreger gefunden worden. Da es sich beim südlichen Teil des Landkreises Mecklenburg-Strelitz um ein wald- und gewässerreiches Gebiet niedriger Besiedlungsdichte handelt, werden in die epidemiologischen Untersuchungen verstärkt Wildvögel aufgenommen.

Insbesondere Jäger, Förster sowie die Beschäftigten der Schifffahrts- und Wasserstraßenverwaltung sind aufgerufen, Auffälligkeiten bei Wild-, insbesondere Wassergeflügel sowie vermehrte Funde toter Wildvögel umgehend den Ordnungsbehörden zu melden. Die gegenwärtige Witterungslage ohne stärkere Fröste hält die Gewässer nach wie vor offen, der herbstliche Vogelzug ist beendet. Daher ist derzeit nur wenig Bewegung in der Vogelwelt festzustellen. Eine Beunruhigung der Wildvogelbestände sollte unbedingt vermieden werden.

Für Montag ist im Ministerium eine Beratung des Krisenstabes mit Vertretern der mit Wirtschafts- und Rassegeflügel befassten Verbände, der Tierseuchenkasse und des Landesverbandes der praktischen Tierärzte vorgesehen.

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