Gefängnis ist keine Perspektive für jugendliche Straftäter!

Sebastian Ratjen, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zur aktuellen Debatte zum Jugendstrafrecht:
„Wieder einmal ruft sich ein um die Macht bangender CDU-Ministerpräsident mit Populismus aus der untersten Schublade in Erinnerung. Wetterte Roland Koch bei der letzten Wahl noch gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, mixt er nun Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts mit angestaubten Werte- und Moralvorstellungen. Angesichts seiner Rolle im CDU-Spendenskandal sollte er sich besser seiner Vorbildfunktion als Politiker bewusst werden, bevor er nach Recht und Ordnung ruft. Es ist mehr als bedauernswert, dass Kochs Wahlkampfrhetorik nun auch Justizministerin Kuder zu überzogenen Aktionismus provoziert.

Die FDP-Fraktion spricht sich gegen jede Form der Verschärfung des Jugendstrafrechts aus. Wir fordern stattdessen den Abbau der derzeit noch bestehenden Vollzugsdefizite. Wer eine Straftat begangen hat, muss auch zeitnah zum Delikt abgeurteilt werden. Wichtig dabei ist, dass das Jugendstrafrecht nur noch im Ausnahmefall auf 18- bis 21jährige angewendet wird. In der Regel muss hier das Erwachsenenstrafrecht zur Geltung kommen.

Härtere Strafen bewirken bei jungen Tätern eher das Gegenteil. Einmal im Gefängnis lernen Sie oftmals erst die Fertigkeiten für eine kriminelle Karriere. Nicht Bestrafung, sondern das Aufzeigen von Chancen außerhalb von Kriminalität muss das Ziel sein. Jugendkriminalität ist zumeist der Ausdruck für fehlende Perspektiven. Hier muss die Landesregierung handeln, anstatt populistisch eine weitere Verschärfung des Jugendstrafrechts zu fordern!“