GdP: Partyname gesucht

Ein Schreiben unseres GdP-Bundesvorstandes zum Thema „Blaulichtparty“ ist vor kurzem bei uns eingetroffen.

Unser Justiziar teilt mit, dass der in der Polizei landauf, landab beliebte Begriff für Feiern und Parties „Blaulichtparty“ von der DPolG beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt wurde.

Damit ist die kleine Berufsvertretung in der Lage, wenn der Begriff ohne ihre Genehmigung verwandt wird, die Veranstalter in Anspruch zu nehmen und kostenpflichtige Unterlassungsklagen bzw. im Wiederholungsfall Geldbußen zu verlangen. Somit habt IHR es nun in der Hand, wie wir zukünftig unsere „Jahresparty“ nennen wollen. Mailt uns einfach EURE Vorschläge…

EINSENDESCHLUSS – für EURE VORSCHLÄGE – ist der 23.März 2008 !!!

Anschließend werden dann die zehn besten Vorschläge – in den GdP MV Mitgliederbereich – gestellt, wo IHR bis zum 11.Mai 2008 Zeit habt, darüber abzustimmen.

Diese Meldung sowie weitere Informationen können Sie auf unserer Internetpräsens ( www.gdp.de/mv) nachlesen.