Gasversorger im Visier der Kartellbehörden

Kartellbehörde pro, BGH kontra Verbraucher?

Rostock. Die Auseinandersetzungen um Gaspreiserhöhungen haben eine neue Qualität erreicht. Während einige Gerichte und zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) den Gasversorgern Erleichterungen beim Nachweis der Angemessenheit von Preiserhöhungen zubilligen, vermutet die Bundeskartellbehörde erhebliche Preisverstöße und fordert eine ganze Reihe von Versorgern auf, ihre Gaspreise zu senken und sogar Rückzahlungen vorzunehmen.

„Diese unterschiedliche Sicht auf die Dinge mag Gaskunden zwar verwirren“, so Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucher- zentrale, „zeigt aber, dass generell Zweifel an den Gaspreiserhöhungen der letzten Jahre berechtigt sind.“ So wird das jüngste Urteil des BGH viele Verbraucher eben nicht veranlassen, ihre Zweifel an den Gaspreiserhöhungen der letzten Jahre zurückzustellen. Auch das aktuelle BGH-Urteil musste einräumen, dass so genannte Tarifkunden im Rahmen der Grundversorgung einer einseitigen Preiserhöhung widersprechen können, wenn deren Begründetheit nicht belegt bzw. gerichtlich bestätigt ist. Auch gilt das Urteil nicht für die überwiegenden Fälle, in denen die Kunden im Rahmen eines Sondervertrages versorgt werden.

Nach Meinung der BGH-Richter steht auch der Liefervertrag des Gasversorgers mit seinem Vorlieferanten auf dem Prüfstand. Hat der Versorger hier zum Beispiel eine nachteilige Preisregelung akzeptiert, kann auch das zur Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung beim Endkunden führen.

Trotzdem werden einschlägige Gasanbieter nun nochmals versuchen, ihre Kunden zur Aufgabe ihrer Widersprüche zu bewegen. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch die Rostocker Gerichte nicht leichtfertig über die Feststellungen seitens der Kartellbehörden hinweggehen und Preiserhöhungen der Stadtwerke eingehender prüfen.