Gaststätten in M-V sind vom 1. Januar an rauchfrei

Vom 1. Januar 2008 an gilt in den Gaststätten in Mecklenburg-Vorpommern das Nichtraucherschutzgesetz.

Kneipen, Clubs, Bars, Restaurants und auch Discotheken werden künftig rauchfrei sein. Auch für Hotels, Stehcafes, Vereinsgaststätten und Festzelte, in denen Speisen und Getränke ausgegeben werden, gelten die neuen Regelungen. Abgetrennte Raucherräume sind möglich.

„Ein umfassender Nichtraucherschutz ist ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Gesundheitsminister Erwin Sellering (SPD). Die Raucherquote in Mecklenburg-Vorpommern liege mit 33,3 Prozent derzeit bundesweit noch an der Spitze. Seit dem 1. August 2007 gilt das Nichtraucherschutzgesetz bereits in Behörden, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Sport- und Kulturstätten, Flug- und Fährhäfen sowie in Reha-Einrichtungen und Heimen. „Gerade durch die rauchfreien Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen erwarten wir, dass künftig weniger junge Menschen rauchen oder zumindest wesentlich später damit anfangen“, sagte Sellering.

Immer mehr Menschen würden sich über die Gefahren des Rauchens bewusst und unterstützten deshalb einen konsequenten Nichtraucherschutz. „Für viele Raucher ist der 1. Januar ja vielleicht auch ein Anlass, mit dem Rauchen aufzuhören“, sagte Sellering. Hilfestellungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Nichtraucherschutz sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales und Gesundheit unter www.sozial-mv.de zu finden.