Gaspreise: Nicht von e.on überrumpeln lassen

E.on (e.on edis und e.on Hanse) will Kunden, die den Gaspreisen widersprochen haben, in eine Falle locken. Davon ist die Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern  überzeugt. Der Gasversorger senkt zum 1. Oktober 2009 den Gaspreis. Der jetzt allen Kunden übersandten Mitteilung ist ein Preisinformationsblatt beigefügt, in dem es nach Hinweis auf das bei Preisänderungen bestehende Sonderkündigungsrecht des Kunden heißt: „Wenn Sie nicht kündigen, gelten die neuen Preise als vereinbart“.

„Das ist eine Falle für alle Widerspruchskunden“, sagt Horst Frank, Fachberater Bauen / Energie der Verbraucherzentrale. Diesen Kunden solle eine „Vereinbarung“ auf die neuen Preise, die auch nach den Preissenkungen, weit über den von diesen Kunden akzeptierten liegen, untergejubelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben zahlreiche Kunden – viele darunter bereits seit Herbst 2004 – Widerspruch gegen die Preisfestsetzungen durch e.on erhoben und verweigern die Zahlung eines Teils der Forderungen oder zahlen nur unter Vorbehalt. „E.on wird mit diesem Ansatz nicht durchkommen. Die Klausel ist überraschend und verstößt gegen Rechtsgrundsätze für Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, sagt Frank. Allen Widerspruchskunden rät die Verbraucherzentrale, sicherheitshalber an e.on zu schreiben:  „Hiermit widerspreche ich Ihrer Preisfestlegung und weise Sie darauf hin, dass die neuen Preise nicht als vereinbart gelten“. „Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei. Ohne Zustimmung kein höherer Preis“, so Frank.

Der für Oktober 2009 beispielsweise von der e.on Hanse nun mitgeteilte Preis (Klassik Gas) liegt mit netto 4,564 Cent pro Kilowattstunde in der mittleren Verbrauchsgruppe immer noch um 35 Prozent über dem Preis von September 2004 (3,367 ct/kWh).