G8-Repression: Amtsgericht Rostock spricht G8 Gegner frei

G8-Repression: Amtsgericht Rostock spricht G8 Gegner frei, Clownskostümierung war keine Vermummung

Vom Verstoß gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen wurde heute ein 26 jähriger Thüringer,dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, Clownsutensilien mit sich geführt zu haben, um sie bei der Anti G8 Demonstration am 4.6. zum Zwecke der Vermummung zu nutzen.

In seiner Einlassung erklärte der bei der IG Metall organisierte G8-Gegner, daß er die neben roter Nase und Perücke mitgeführte Zorrobrille nur zum Zwecke einer gemeinsam mit anderen Gewerkschaftern geplanten theatralischen Umverteilungsaktion vor einer Lidl-Filiale nutzen wollte. Unter dem Richter Horstmann stellte das Amtsgericht Rostock nun fest, daß der Betroffene offensichtlich nicht die Absicht hatte, alle drei Clowns-Utensilien auf einmal einzusetzen. Für sich alleine genutzt, würden
die drei Dinge keinesfalls eine Vermummung darstellen.

Der Anwalt des Betroffenen machte zudem deutlich, daß eine pauschale Klassifizierung einer beabsichtigten und wie auch immer gearteten Clownsverkleidung als zum Zwecke der Vermummung beabsichtigt, nicht haltbar seie. Dadurch würde das Recht der künstlerischen Freiheit beschnitten. Das Versammlungsgesetz erlaubt aber gerade die Freiheit und Selbstbestimmtheit des Ausdrucks der Demonstranten auf Versammlungen. Richter Horstmann schloß sich den Ausführungen des Verteidigers vollständig an und sprach den Beschuldigten frei.

„Da dieses – soweit uns bekannt – das bislang erste Urteil in Verfahren gegen Clowns bei Demonstrationen ist, könnte es für die Repressionsorgane in Zukunft schwieriger werden mit der pauschalen Begründung des Vermummungsverbotes gegen Clownsaktionen einzuschreiten“, äußerte ein Sprecher der Prozessbeobachtungsgruppe Rostock im Anschluß an das Verfahren. „Im übrigen ist dieser Freispruch eine weitere Schlappe für die G8-Polizeitruppe Kavala, die keinen noch so abwegigen Vorwurf ausließ, G8
Gegner in die kriminelle Ecke zu stellen.“