Für gleichwertige Lebensverhältnisse – SPD M-V beschließt Eckpunkte zur Föderalismusreform II

Die SPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern fordert ein klares Bekenntnis zum kooperativen Föderalismus.

Diese Forderung ist Bestandteil eines Eckpunktepapiers, das die Fraktion auf ihrer heutigen Sitzung verabschiedet hat. Auch lehnt die SPD-Landtagsfraktion eine Erweiterung der Steuerautonomie der Länder ab.

Dazu erklärte der finanzpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Rudolf Borchert: „Sozialstandards und die Qualität von Schulen und dem öffentlichen Personennahverkehr dürfen nicht von der Finanzkraft eines Bundeslandes abhängen. Wir wollen, dass die Menschen in Rostock auf gleichwertige staatlichen Leistungen zählen können wie Einwohnerinnen und Einwohner von Leipzig oder Nürnberg. Deshalb sprechen wir uns ganz klar für das Modell eines kooperativen Föderalismus aus.

Dies ist ausdrücklich nicht als Absage einen moderaten Wettbewerb der Bundesländer zu verstehen. Es muss aber immer sorgfältig geprüft werden, an welchen Stellen ein fairer Wettbewerb Sinn macht und wo die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Vordergrund stehen sollte. Einen für die leistungsschwächeren Länder ruinösen Steuerwettbewerb lehnen wir ab.“

Forderungen nach wirksameren Schuldenbremsen oder Verschuldungsgrenzen unterstützt die SPD-Landtagsfraktion grundsätzlich. Doch dürften sie konjunkturpolitisch nicht kontraproduktiv wirken und einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik nicht im Wege stehen, so Borchert: „Der Staat braucht auch in wirtschaftlichen Schwächephasen ausreichend Spielraum, um wirtschafts- und sozialpolitisch neue Akzente setzen zu können.“

Der Beschluss im Wortlaut: Eckpunkte der SPD-Landtagsfraktion zur Föderalismusreform II

Für Mecklenburg-Vorpommern sind die Ergebnisse zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismusreform II) von außerordentlich großer Bedeutung. Hiermit werden wichtige finanzpolitische Weichenstellungen vorgenommen, die für unser Land für die nächsten Jahre langfristige Wirkungen erzielen werden. Dabei bleibt aber auch weiterhin das Festhalten an den bis einschließlich 2019 geltenden Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum Solidarpakt II unabdingbare Voraussetzung für alle weiteren Schritte.
Im Mai wird erwartet, dass die Kommissionsvorsitzenden Günther Oettinger (CDU) und Peter Struck (SPD) Eckpunkte zur Föderalismusreform II vorlegen.

Die SPD-Landtagsfraktion vertritt zur Reform folgende Positionen und erwartet, dass die Landesregierung diese bei den bevorstehenden Verhandlungen beachtet.

1. Das Modell eines kooperativen Föderalismus, in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gestaltet werden, muss erhalten bleiben.

2. Eine Erweiterung der Steuerautonomie der Länder wird abgelehnt, weil sie zu einem ruinösen Steuerwettbewerb der Gebietskörperschaften führt und die Gegensätze verschärfen würde. Es darf nicht zugelassen werden, dass die reichen Länder künftig mit niedrigeren Steuersätzen einen unsolidarischen Wettbewerb anheizen. Aufgrund der enormen Steuerkraftunterschiede ist die Ausweitung der Steuerautonomie kein Instrumentarium, um für alle Länderhaushalte die Einnahmeseite ausreichend zu erhöhen und für größere finanzielle Spielräume zu sorgen.

3. Es gibt die Bestrebungen, im Zuge der Föderalismusreform II konkretere wirksamere Schuldenbremsen einzuführen, dies wird grundsätzlich unterstützt. Der Staat muss sich aber dauerhaft Spielräume bewahren, um auch in wirtschaftlichen Schwächephasen handlungsfähig zu bleiben. Schuldenbremsen in der Finanzverfassung dürfen konjunkturpolitisch nicht kontraproduktiv wirken und einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik im Wege stehen.
Neue Verschuldungsgrenzen sollten für alle gelten. Zu berücksichtigen ist, dass die Startvoraussetzungen unter den Ländern für die Implementierung einer neuen Verschuldungsregelung unterschiedlich sind. Weiterentwickelte Schuldengrenzen müssen konkret und wirksam aber auch realistisch in der Umsetzung für Bund und Länder sein.
Als denkbare Diskussionsgrundlage kann der BMF-Vorschlag, der sich an Regelungen des Europäischen Stabilitätspakts orientiert, dienen.
Die eigenständige Haushaltswirtschaft der Länder gemäß Artikel 109 Grundgesetz ist nicht zur Disposition zu stellen. Die Möglichkeit der Verschuldung gehört zu den Kernelementen der Haushaltsautonomie der Länder.

4. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass je strikter und verbindlicher eine neue Regelung zu Verschuldungsgrenzen sein wird, desto eindringlicher werden die Rufe nach einer Altschulden- bzw. Zinsentlastung werden. Das insoweit von einigen Ländern erklärte Junktime zwischen der Implementierung einer wirksamen Neuverschuldungsgrenze und der Entlastung von überdurchschnittlichen Zinsen bzw. Schulden wird nicht unterstützt. Vielmehr sollten den Ländern, die die Grenze in absehbarer Zeit nicht einhalten werden können, längere Übergangszeiträume gewährt und mit ihnen Übergangspfade vereinbart werden, um neue Verschuldungsgrenzen aus eigener Kraft einzuhalten.
Eine Altschulden – oder Zinshilfe würde durch die Nivellierung der Belastungen der einzelnen Länder die Konsolidierungsanstrengungen und – erfolge der Vergangenheit zum großen Teil konterkarieren und auch für die Zukunft erheblich schwieriger gestalten.

5. Gleichzeitig zu den Finanzthemen sind die Verwaltungsthemen bei der Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu berücksichtigen. Im Sinne konsequenter Einsparungen auf der Ausgabenseite und der Schaffung notwendiger Handlungsspielräume für die öffentlichen Haushalte werden von der Föderalismusreform II konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung erwartet.