Für Gewalt gegen Polizeibeamte gibt es null Toleranz

Innenminister Caffier zum Urteil nach Brandanschlag auf Polizeibeamte:

„Das Urteil des Stralsunder Landgerichts nach dem Prozess um den Brandanschlag gegen zwei Polizeibeamte macht deutlich, dass der Staat Gewalt gegenüber Polizeibeamten grundsätzlich nicht toleriert. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Menschen, die sich für die Gesellschaft einsetzen, von Gewalttätern angegriffen, beleidigt oder diffamiert werden. Insofern ist dieses Urteil ein deutliches Signal unseres Rechtsstaates“, so Innenminister Caffier.

Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Bundesratsinitiative für schärfere Strafregelungen bei Angriffen gegen Polizeibeamtinnen und –beamte. „Ich habe diese Initiative von Anfang an unterstützt, weil eine entsprechende Gesetzesänderung durch den Bundestag ein deutliches Signal unseres Rechtsstaates an die Polizistinnen und Polizisten wäre. Auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden oft bei ihrer Arbeit behindert oder gar tätlich angegriffen. Hier muss es ebenfalls einen besseren Schutz geben.“

Derzeit beschäftigen sich Projektgruppen von Bund und Ländern sowie die kriminologische Forschung mit der Entwicklung der Gewaltkriminalität und den Angriffen auf Polizeibeamtinnen und –beamte. Hieran ist Mecklenburg-Vorpommern aktiv beteiligt. „Wichtig ist, die Erkenntnisse dieser Untersuchungen zusammenzuführen und daraus Empfehlungen z.B. für die Aus- und Fortbildung oder Ausstattung der Polizei abzuleiten, um unsere Polizei im täglichen Dienst und bei Einsätzen aus Anlass von Demonstrationen, Fußballspielen oder anderen Großveranstaltungen effektiv zu schützen.“