Freiwillige Leistungen jetzt möglich

Innenminister Lorenz Caffier hat gestern dem Landkreis Güstrow die Entscheidungen des Ministeriums zur Haushaltssatzung 2007 mitgeteilt. Mit der jetzt möglichen Bekanntmachung der Satzung ist die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet. Freiwillige Leistungen des Landkreises wie die finanzielle Unterstützung der Thünen-Stiftung sind damit grundsätzlich möglich.

Der Landkreis, der das dritthöchste Defizit unter den Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern ausweist, ist allerdings gefordert, noch in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt zu beschließen und mit diesem den Fehlbedarf um 1 Mio. EUR zu senken. Für die Zeit bis zum Beschluss hat das Innenministerium haushaltswirtschaftliche Sperren angeordnet. Dabei entscheidet der Landrat, welche Ausgaben konkret gesperrt werden.

Auch eine Anordnung des Innenministeriums aus dem letzten Jahr ist noch umzusetzen. Darin war der Landkreis aufgefordert worden, einen Beschluss des Kreistages zu einem gesetzmäßigen Haushaltssicherungskonzept herbeizuführen.

„Die Entscheidungen sind erforderlich, um für die Konsolidierung des Kreishaushaltes keine weitere Zeit zu verlieren“, so Innenminister Caffier.