Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten

Bildungsminister Tesch begrüßt Landtagsbeschluss zur Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten

„Demokratiefeindliche Tendenzen im Lande nehmen zu, dem muss sich auch die Schule stellen“, so Bildungsminister Henry Tesch in seiner Landtagsrede zur Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten. Er machte eindringlich deutlich, welche Bedeutung der Besuch historischer Gedenkstätten für die Auseinandersetzung der Schüler mit der deutschen Geschichte haben. „Wir erreichen mit Gedenkstättenfahrten alle Jugendlichen und im schulischen Kontext kommt es zu einer tiefen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte in den Werten unserer Demokratie. Diese Wirkung ist mit vergleichbaren Projekten kaum zu erzielen.“

Für die konzeptionelle Arbeit, so Minister Tesch, erhalten die Schulen zur Unterstützung im Oktober eine Handreichung des Landesinstituts für Schule und Ausbildung und der Landeszentrale für politische Bildung. Diese werden mit einer Förderrichtlinie untersetzt, so dass die Schulen auf dieser Grundlage für das zweite Schulhalbjahr 2007/08 Schulklassenfahrten an Gedenkstätten durchführen können.

Außerdem werden ab dem kommenden Schuljahr in den vier Staatlichen Schulämtern des Landes Lehrkräfte als Koordinatoren für Demokratieerziehung eingesetzt. Im September beginnt zudem eine landesweite Fortbildungsreihe für Schulräte, Schulleiter und Lehrkräfte.

Bildungsminister Tesch machte deutlich, dass die Entschließung zu den Gedenkstättenfahrten zeitnah umgesetzt werden soll, dafür aber auch Haushaltsmittel in Höhe von 120 000 Euro pro Jahr notwendig seien. „Wir appellieren aus diesem Grunde an die Haushaltgesetzgeber, für dieses wichtige Anliegen die entsprechenden finanziellen Mittel bereit zu stellen.“