„Flusslandschaft Peenetal“ wird 8. Naturpark in Mecklenburg-Vorpommern

Backhaus: Stärkere touristische Anziehungskraft

Das Kabinett hat am 19. Juli die Landesverordnung zur Festsetzung des ca. 33.400 ha großen Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“ erlassen. Damit verfügt das Land jetzt über acht Naturparks.

Obwohl die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung prinzipiell keine weitere Ausweisung von Schutzgebieten vorgesehen hat, fand dieser Naturpark eine breite Zustimmung. „Die Koalitionsfraktionen waren frühzeitig in die Entscheidung eingebunden. Zudem wurde der Wunsch zur Ausweisung des Naturparkes insbesondere durch die betroffenen Kommunen und Landkreise an die Landesregierung herangetragen. Die Bürger versprechen sich vom Naturpark eine stärkere touristische Anziehungskraft und eine nachhaltige Entwicklung ihrer strukturschwachen Region. Zudem ist die Ausweisung des Naturparkes für die Sicherung des bereits durch das Bundesförderprojekt „Peenetal/Peene-Haff-Moor“ erreichten Naturschutzniveaus und zu dessen weiteren Entwicklung besonders hilfreich“, unterstrich Landwirtschaft- und Umweltminister Dr. Till Backhaus am Dienstag im Kabinett.

Die Naturparkverordnung wurde in einem Prozess unter breiter Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitet. Die kommunalen Landesverbände und die anerkannten Naturschutzverbände sehen die Festsetzung des Naturparks positiv. Ebenso die betroffenen Kommunen. Lediglich die Gemeinde Bargischow wurde auf eigenen Wunsch aus dem Geltungsbereich des Naturparks ausgenommen, mit der Option, zu einem späteren Zeitpunkt dem Naturpark noch beitreten zu können.

Für die Bürger ergeben sich aus der Naturparkverordnung keine weiteren Einschränkungen. „Durch Informationsveranstaltungen konnten Befürchtungen im Hinblick auf Einschränkungen der Planungshoheit sowie der regionalen Wirtschaft ausgeräumt werden. Die Naturparkverordnung sieht für ihren Geltungsbereich keine über die Landschaftsschutzgebietsverordnung und Naturschutzgebietsverordnungen hinausgehenden Restriktionen vor“, betont der Minister.

Als Sitz der geplanten Naturparkstation wurde im Rahmen eines breiten Auswahlverfahrens die Gemeinde Stolpe ermittelt. Von anfangs sechs Orten blieben nach der Bewertung über ein Punktesystem das Dörphus Stolpe dicht gefolgt von der Schwedenmühle Anklam im Rennen. Beide Standorte eigneten sich sehr gut für den Naturparksitz. Der weitaus städtischere Charakter Anklams und das direkte Umfeld der Schwedenmühle wurden aber eher als Nachteil angesehen. Stolpe präsentiert sich ländlich, naturnah und mit für einen so kleinen Ort hervorragender touristischer Infrastruktur.

„Ausschlaggebend in dieser schwierigen Entscheidung zwischen Anklam und Stolpe, war neben den fachlichen Kriterien, letztendlich auch die geringere finanzielle Belastung für das Land“, erklärt der Minister.

Das Peenetal ist das größte zusammenhängende Niedermoorgebiet Mitteleuropas.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV