Flüchtlingsrat begrüßt Kabinettsbeschluss zur Härtefallkommision

ABER: Trotz geringer absoluter Zahlen ist Mecklenburg-Vorpommern bundesweit fast Schlusslicht bei der Anerkennung von Härtefällen

Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hat gestern dem Vorschlag aus dem Innenministerium zugestimmt, die bisherige Befristung für die Arbeit der Härtefallkommission aufzuheben. Diese hat in Einzelfällen zu prüfen, ob einem Ausländer trotzt fehlender asyl- oder ausländerrechtlicher Grundlage dennoch aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht zugesprochen werden kann.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern begrüßt diese fällige Anpassung an Bundesrecht. Wenn es jedoch um den Erfolg dieser Einrichtung geht, fällt das Urteil des Flüchtlingsrates nicht so lobend aus. Im Bundesvergleich aller Länder hat die Härtefallkommission (HFK) in Mecklenburg-Vorpommern laut einer aktuellen Zusammenstellung der Arbeit der HFK der Bundesländer durch Amnesty International die prozentual zweitschlechteste Anzahl an erfolgreichen Ersuchen. Ursachen sind zum einen beschränkte Zugangsmöglichkeiten, zum anderen der Zustimmungsvorbehalt durch den Staatssekretär des Innenministeriums, also der obersten Ausländerbehörde im Land.

Dazu erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern: „Die Einrichtung der Härtefallkommissionen ist im Interesse der Flüchtlinge als positiver Schritt zu bewerten. Es ist aber unverständlich, dass nicht in allen Bundesländern gleichermaßen im Interesse der Flüchtlinge entschieden wird. In der Diskussion über neue Richtlinien im nächsten Jahr sollte auch über Zugangskriterien und mögliche Verfahrensverbesserungen im Interesse der Flüchtlinge diskutiert werden.“

Der Flüchtlingsrat spricht sich zugleich für mehr Transparenz aus. Für die Einzelfälle der HFK kann in Mecklenburg-Vorpommern keine Öffentlichkeit und damit kein öffentliches Interesse geschaffen werden, weil die Mitglieder der HFK zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Auch das ist nicht in allen Bundesländern gleichermaßen der Fall.