Finanzministerkonferenz: Neuregelung der Hartz IV-Sonderzuweisungen

Finanzministerin Polzin mit Ergebnis zufrieden

Auf der heutigen Sitzung der Finanzministerkonferenz in Berlin haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer über die zukünftige Berechnung der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit (sog. Hartz IV-SoBEZ) geeinigt. Anlass war die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung dieser Zuweisungen, die alle drei Jahre durchgeführt werden soll. Die Hartz IV-SoBEZ flossen seit 2005 in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro an die ostdeutschen Kommunen und werden von allen Bundesländern finanziert. Seitdem haben sich jedoch die Verhältnisse bei den Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften zwischen Ost- und Westdeutschland angenähert. Daher wird sich der auszugleichende Sonderbedarf der ostdeutschen Bundesländer ab dem Jahr 2011 auf 807 Mio. Euro pro Jahr verringern. Infolge der Überzahlung im Jahr 2011 reduziert sich der Ausgleichsbetrag für 2012 und 2013 um jeweils 96,5 Mio. Euro.

Für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies einen Rückgang der Zuweisungen von bislang 107 Mio. Euro auf ca. 88 Mio. Euro. Aufgrund der Überzahlung im Jahr 2011 reduziert sich der Ausgleichsbetrag für 2012 und 2013 auf jeweils 77 Mio. Euro.

Die transparente Berechnungsformel, auf die sich die Finanzministerkonferenz nun geeinigt hat, soll auch bei den kommenden Überprüfungen angewandt werden. Die nächste Anpassung wird auf Grundlage der Daten des Jahres 2012 im Jahr 2014 wirksam werden.

Finanzministerin Heike Polzin: „Ich bin erleichtert, dass wir nach monatelangen sehr schwierigen Verhandlungen zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Einige Bundesländer hatten die Forderung gestellt, dass die Sonderzuweisungen schrittweise vollständig auslaufen sollen. Insofern ist das erzielte Ergebnis ein Erfolg, da wir nun ein objektives und nachvollziehbares Verfahren gefunden haben, wie die Zuweisungen zukünftig berechnet werden. Dass die ostdeutschen Kommunen geringere Zuweisungen erhalten werden, hängt mit unserem Aufholprozess auf dem Arbeitsmarkt zusammen. So sind z. B. in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2006 und 2010 die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft um 63 Mio. Euro gesunken. Vor diesem Hintergrund war eine Festschreibung der bisherigen Zuweisungen gegenüber den westdeutschen Verhandlungspartnern nicht durchsetzbar.“

Hintergrund: Die Hartz IV-SoBEZ für die ostdeutschen Bundesländer wurden im Zuge der sog. Hartz-Gesetzgebung eingeführt. Anlass war die Zusicherung der damaligen Bundesregierung, dass die Kommunen durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe Einsparungen erzielen werden. Da aber aufgrund der hohen Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger und der geringen Zahl der Sozialhilfeempfänger in den neuen Bundesländern die Entlastungen bei den ostdeutschen Kommunen nicht angekommen wären, einigte man sich im Jahr 2003 auf einen jährlichen Ausgleich in Höhe von 1 Mrd. Euro für diesen strukturell bedingten Nachteil.

Quelle: Finanzministerium MV