Finanzministerium warnt vor betrügerischen E-Mails

Tatsächliche Gefährdung durch die Anhänge wird zurzeit noch untersucht

Das Finanzministerium MV warnt vor gefälschten E-Mails, die derzeit im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. In einer angehängten Datei soll ein Steuerbescheid enthalten sein. Dies ist allerdings nicht der Fall.

Laut Ministerium können die betrügerischen E-Mails an zwei Merkmalen erkannt werden:

– Der Empfänger wird aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt.
– Der Absender kann die unterschiedlichsten Bezeichnungen haben, endet aber in den bekannt gewordenen Fällen nicht auf „…@elster.de“. Das ist die richtige Absenderadresse bei Nachrichten aus dem Verfahren ELSTER.

Das Finanzministerium weist darauf hin, dass ausschließlich Benachrichtigungen über die Abrufmöglichkeit von Steuerbescheiden versendet werden, aber niemals die eigentlichen Daten in Form eines E-Mail-Anhangs.
Die tatsächliche Gefährdung durch die Anhänge der jetzt aufgetauchten E-Mails wird zurzeit noch untersucht, sollte von den Empfängern zur eigenen Sicherheit aber bis auf weiteres als hoch eingestuft werden. Das Finanzministerium empfiehlt daher, solche falschen E-Mails nicht zu öffnen und direkt zu löschen.

Beispiel einer betrügerischen E-Mail (ohne Anhang):

Von: peter@live.com [mailto:peter@live.com]

Gesendet: Montag, 6. Februar 2012 13:50

An: Mustermann, Max

Betreff: 2011-12 ELSTER Finanzamt 2011-2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid) zur Abholung bereitgestellt.

==========Ihre Datei finden Sie als PDF-Datei im Anhang dieser E-Mail. =======

Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung

www.elster.de

HINWEIS:

Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei der Datenübermittlung z.B. Ihrer Steuererklärung die Mailbenachrichtigung auf diese E-Mailadresse gewünscht haben. Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.