Finanzministerium informiert über steuerliche Verbesserungen

Ehrenamt wird gestärktMit dem am 10. Oktober 2007 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sind zahlreiche steuerrechtliche Rahmenbedingungen für ehrenamtlich
Engagierte verbessert worden. Neben einer stärkeren finanziellen Förderung wurden insbesondere das Gemeinnützigkeits- und das Spendenrecht vereinfacht. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2007.

Das Finanzministerium MV hat daher ein neues Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht erstellt. Es bietet einen Überblick über die Rechtsvorschriften und richtet sich insbesondere an Vereine, die erstmals die steuerliche Gemeinnützigkeit anstreben und Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Die erforderlichen Muster und Vordrucke sind als Anlagen beigefügt.

Das Merkblatt steht auf der Internetseite der Finanzämter (www.finanzamt.mv-regierung.de) und des Finanzministeriums (www.fm.mv-regierung.de) zum Download bereit.