Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss neu geregelt werden

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, hat eine grundsätzliche Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als überfällig bezeichnet, um in einer sich verändernden Medienwelt die Akzeptanz für das öffentlich-rechtliche System zu erhalten.

„Klar ist, dass an einer Neugestaltung des Rundfunkfinanzierungssytems kein Weg vorbei führt. Dies hängt nicht nur mit den Auflagen der Europäischen Union zusammen, sondern ergibt sich auch aus der sich rasant verändernden Medienwelt und der damit einhergehenden Mediennutzung. Ziel muss es dabei sein, einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk dauerhaft zu gewährleisten und gleichzeitig Ansehen und Akzeptanz des dualen Rundfunksystems in der Bevölkerung zu sichern“, so Dr. Armin Jäger.

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion verwies darauf, dass sich die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen in den Landtagen, Bürgerschaften und dem Abgeordnetenhaus von Berlin bereits im März 2008 dafür ausgesprochen hätten, die ausschließliche Gerätebezogenheit der Rundfunkgebühr durch eine Haushaltsgebühr abzulösen. Gleichzeitig hatten die Vorsitzenden gefordert, dass auch die Wirtschaft zum Beispiel über eine Betriebsstättengebühr in die Finanzierung einbezogen bleiben müsse. Zudem sollten die heute bestehenden Befreiungstatbestände überprüft werden. Aus Sicht der CDU sei zu klären, inwieweit die Rundfunkgebühr zum notwendigen Bedarf im Rahmen der Bemessung der Sozialleistungen hinzuzurechnen wäre.

„Die neu aufgeflammte Debatte um die GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkempfänger und Computer unterstreicht, wie dringlich eine grundlegende Neuregelung ist. Dabei muss die Akzeptanzverbesserung für die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Mittelpunkt stehen“, so Dr. Armin Jäger.

Jutta Hackert