Finanzausgleichsgesetz M-V wird an neue Kreisstruktur angepasst

Das Kabinett hat heute den Gesetzenzwurf des Innenministeriums zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) gebilligt.

Nach dem Landkreisneuordnungsgesetz ist das FAG zum 1. Januar 2012 an die neuen Kreisstrukturen und den damit verbundenen neuen Aufgabenzuordnungen anzupassen. Dazu hat das Innenministerium die notwendigen Anpassungen im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen, eine grundsätzliche Änderung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen ist nicht Gegenstand der jetzigen Gesetzesänderung.

So werden die bisher kreisfreien Städte Greifswald, Stralsund, Wismar und Neubrandenburg mit der Einkreisung künftig keine kreislichen Aufgaben mehr wahrnehmen (bis auf die in §§ 14 -17 Landkreisneuordnungsgesetz M-V genannten), denn diese werden per Gesetz auf die Landkreise übertragen. Das hat zur Folge, dass ein Teil der steuerkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen, die diese kreisfreien Städte  bisher zur Aufgabenwahrnehmung erhalten haben, an die Landkreise umverteilt wird. Des Weiteren sind Anpassungen bei den Vorwegabzügen für übertragene Aufgaben und für die Träger der Schülerbeförderung vorgenommen worden. Die Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage wurde zugunsten der großen kreisangehörigen Städte differenziert und nach der Landkreisneuordnung werden auch die großen kreisangehörigen Städte Mittel aus der Feuerschutzsteuer zugewiesen bekommen.

Außerdem wurden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Vorschriften des FAG M-V an die Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (Doppik) angepasst, die ab dem Jahr 2012 für alle Kommunen verpflichtend sind.

Quelle: Innenministerium MV