Finanzämter verschicken Ersatzbescheinigungen für die Lohnsteuer

Elektronischen Lohnsteuerkarte erst ab Januar 2013

Aufgrund unerwarteter technischer Probleme wurde der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Einige Steuerpflichtige erhalten daher in den nächsten Tagen eine Ersatzbescheinigung mit der Post.

Da es den Arbeitgebern im kommenden Jahr noch nicht möglich sein wird, die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abzurufen, werde die Lohnsteuerkarte 2010 auch noch 2012 gelten, teilte das Finanzministerium MV mit. Wenn sich bei Arbeitnehmern in der Zwischenzeit Änderungen ergeben haben, müssen diese dem Finanzamt mitgeteilt werden. Seit Mitte November dieses Jahres erhalten sie hierfür eine Ersatzbescheinigung mit Angaben zur Steuerklasse, Kirchensteuermerkmalen, Kinder- und sonstigen Freibeträgen, die sie dem Arbeitgeber vorlegen können.

Da vom 19. September bis zum 11. November noch davon ausgegangen worden war, dass die Arbeitgeber ab 2012 die Abzugsmerkmale elektronisch abrufen können, hatten Arbeitnehmer, die in dieser Zeit Änderungen angezeigt haben, keine Ersatzbescheinigungen erhalten. Um den betroffenen Personen Behördengänge zu ersparen, haben die Finanzämter nun damit begonnen, die Bescheinigungen mit der Post zuzustellen. Wer dieser Tage Post vom Finanzamt erhält, sollte die Angaben genau prüfen und etwaige Fehler dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Haben sich keine Änderungen ergeben, muss nichts weiter veranlasst werden. Der Arbeitgeber wird dann weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen.