FDP: Handwerkliche Fehler Rot-Grüner Hartz IV Gesetze beseitigen!

Ralf Grabow, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV: „Mit dem heutigen Urteil ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Berechnung der Hartz IV Sätze bis zum Ende des Jahres neu durchzuführen.

Laut Bundesverfassungsgericht ist die Höhe der Sätze selbst zur Sicherung des physischen Existenzminimums ausreichend. Allerdings ist die Berechnungsmethode zur Ermittlung der Höhe von Hartz IV verfassungswidrig. Diesen Mangel gilt es nun abzustellen.

Bis Ende des Jahres wird die neue Bundesregierung die massiven handwerklichen Fehler der ehemaligen Rot-Grünen Bundesregierung beseitigen. Die grundsätzlich richtige Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe wird durch eine realitätsnahe und bedarfsgerechte Ermittlung verfassungsgemäß geregelt werden.

Hartz IV ist keine Armut per Gesetz, sondern ein probates Mittel zur Sicherstellung des notwendigen Existenzminimums als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Das hat das Gericht mit seinem heutigen Urteil anerkannt und bestätigt.

Die Diskussion über Hartz IV darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass unser eigentliches Ziel eine schnelle Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt sein muss. Die meisten Menschen wollen Verantwortung tragen und selber für ihr Auskommen sorgen. Hier gilt es Hilfen zu bieten und Anreize zu setzen. Die Menschen brauchen Perspektiven und Chancen, die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu durchbrechen.“

Sascha Zimmermann