FDP gegen Einführung flächendeckender Studiengebühren

Hans Kreher, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zur heutigen Anhörung zu Änderung des Landeshochschulgesetzes:


„Die Expertenanhörung bestätigt die Kritik der FDP am Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landeshochschulgesetz. Flächendeckende Studiengebühren über die Hintertür von Verwaltungskostenbeiträgen beseitigen weder die chronische Unterfinanzierung, noch tragen sie zur Qualitätsverbesserung an den Hochschulen bei. Diese Änderung des Landeshochschulgesetzes ist untransparent, ineffizient und demotivierend. Das die Gesetzesänderung eine juristische Überprüfung nach sich ziehen wird, liegt auf der Hand.

Der Bildungsminister will die bisherige Gebührenordnung an Hochschulen  rechtssicher machen. Mit der vorgeschlagenen Lösung in Form einer Pauschalgebühr verbessert er aber weder die Finanzlage der Hochschulen, noch macht er nachvollziehbar, wofür eigentlich gezahlt werden soll. Im Ergebnis werden die Hochschulen faktisch gezwungen Studiengebühren zu erheben. Instrumente zur Qualitätsverbesserung und Profilbildung sind dabei jedoch ausgeschlossen.

Die Landesregierung muss den Hochschulen so schnell wie möglich die Möglichkeit geben im Rahmen ihrer Autonomiebestrebungen selbst zu entscheiden, für welche Leistungen sie welche Gebühren erheben wollen. Dieser Prozess erfolgt dann in den Gremien der Hochschulen, wo die Studenten eingebunden werden und mit entscheiden können, wie sie die Zukunft der Hochschulen gestalten wollen.“