FDP-Bundestagsfraktion beharrt auf „NEIN“ zur Vorratsdatenspeicherung

Christian Ahrendt: Hohe deutsche Datenschutzstandards müssen Maßstab sein

SCHWERIN – Zur heutigen Präsentation des Berichts zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission erklärt der Landesvorsitzende M-V, parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian Ahrendt:

„Mit der FDP-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben. Daran ändert auch der von der EUKommission vorgelegte Bericht nichts. Die in dem Bericht genannten Gründe für die vermeintliche Notwendigkeit der Vorratsdaten sind nicht überzeugend. Tatsache ist, dass die Masse der abgefragten Vorratsdatenspeicherung in keinem Verhältnis zu der tatsächlich erzielten Erfolgsquote stehen.

Bei der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung stellt sich eine entscheidende Frage: Kann die Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat einen Beitrag zur Strafverfolgung leisten? Ein wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems ist die Aufklärungsquote. Wie eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zeigt, hat die Vorratsdatenspeicherung nirgendwo in Europa zu einer höherenAufklärungsquote der Strafverfolgungsbehörden geführt. Damit haben die Bürger nur mehr Eingriffe in ihre Freiheitsrechte erfahren, dafür aber nicht mehr Sicherheitsgewinn. Das ist ein schlechter Deal.

Die EU-Kommission hat angekündigt, die vom Bundesverfassungsgericht gerügten rechtlichen Aspekte bei der geplanten Überarbeitung des Richtlinienvorschlags zu berücksichtigen. Die hohen deutschen Datenschutzstandards müssen also der Maßstab sein. Trotz der Umsetzungspflicht wäre es sinnlos, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, bevor die Richtlinie nicht generalüberholt wird.“

Quelle: FDP-Landesgeschäftsstelle MV