Innenminister Lorenz Caffier kritisiert die Äußerungen der Ostmecklenburgisch-Vorpommersche-Verwertungs- und Deponie GmbH (OVVD-GmbH) und des Landrates von Uecker-Randow, Volker Böhning, zu höheren Abfallgebühren nach einer Kreisgebietsreform.
Die Behauptung, nach einer Kreisgebietsreform würden sich die Abfallgebühren im Einzugsbereich der Ostmecklenburgisch-Vorpommersche-Verwertungs- und Deponie GmbH (OVVD-GmbH) empfindlich erhöhen, entbehrt jeder Grundlage.
Sachlich unrichtig ist zunächst die Behauptung, dass sich der Einzugsbereich der OVVD-GmbH durch eine Aufteilung des heutigen Landkreises Demmin um 39.000 Einwohner verringern würde. Die in dem vorgeschlagenen 6+2-Modell denkbare Aufteilung des Kreises Demmin würde nach den bisherigen Annahmen mit Ausnahme der Gemeinde Dargun ausschließlich innerhalb des heutigen Territoriums der OVVD-GmbH erfolgen, so dass diese allenfalls rd. 1% seiner 480.000 Einwohnern aus dem heutigen Einzugsbereich verlieren würde.
Hinzukommt, dass es keine Automatismen gibt, nach denen sich die Gebühren bei Änderungen des Einzugsgebietes erhöhen müssten.
„Auch die neuen Kreise sind an die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes unseres Landes gebunden und damit ausdrücklich verpflichtet, in ihren dann neu abzuschließenden Verträgen für eine möglichst günstige Müllentsorgung zu sorgen“, so Innenminister Caffier.