Gedenken an die friedliche Revolution vor 20 Jahren

Jahrestag des Aufbruchs …

Dom SchwerinBei ihrer Sitzung am 09. Mai 2009 in Schwerin beschloss die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, die Kirchgemeinden und Propsteien der Landeskirche zu ermutigen, der friedlichen Revolution vor 20 Jahren im Herbst 1989 in Andachten und Veranstaltungen zu gedenken und dazu vor allem auch Beteiligte von damals hinzuziehen.

Im Jahr 1989 waren bereits im September und dann besonders im Oktober viele Kirchen unseres Landes die Räume, in denen der überfällige offene gesellschaftliche Dialog geführt wurde. Der konkrete Jahrestag dieser Aufbrüche sollte von den Kirchgemeinden genutzt werden, um zu erinnern und um sich auch heute über die Bedeutung von Freiheit, Demokratie und kirchlicher Verantwortung in der Gesellschaft zu verständigen.

Die Kirchenleitung regt an, am 08. November 2009 (Sonntag) Pastoren und Pastorinnen aus Gemeinden westlich der ehemaligen Grenze zur Predigt einzuladen und im gleichen Zug hiesige Pastorinnen und Pastoren für Predigten in diesen Gemeinden im Westen Deutschlands zur Verfügung zu stellen (sogenannter Kanzeltausch).

Zu einem ökumenischen Gottesdienst gemeinsam mit dem katholischen Erzbistum Hamburg, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche wird am Montag, dem 09.11.2009, voraussichtlich zu um 17.00 Uhr in die Klosterkirche Zarrentin eingeladen (früheres Sperrgebiet an der Westgrenze).

Dort wird auf die Bedeutung der friedlichen Revolution und des Mauerfalls für das Zusammenleben der Menschen in unserem Land und in ganz Europa und auf die Rolle der Kirchen dabei aufmerksam gemacht. Bei Veranstaltungen am 09. November sollen auch die Schrecken der Reichspogromnacht 1938 im Blick bleiben und diesen besonderen Gedenktag prägen.

Die Kirchenleitung stimmte der Verlängerung des Partnerschaftsvertrages mit der Diözese Lichfield der Kirche von England zu. Dieser Partnerschaftsvertrag wurde erstmals im Jahr 1999 unterzeichnet. Er gilt jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren. Er bestätigt und unterstützt die lebendigen Beziehungen zwischen beiden Kirchen.

Die Kirchenleitung beriet über ein künftiges Regionalzentrum der Dienste und Werke in Mecklenburg. Für ein solches Regionalzentrum sind die Städte Güstrow und Rostock im Gespräch. Die Kirchenleitung beauftragte den Oberkirchenrat mit der weiteren Prüfung der Voraussetzungen an beiden Standorten.

Die Kirchenleitung beschloss, den Vorschlag der von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe „Gottesdienst“ zu unterstützen, in einem mehrjährigen Projekt das Bewusstsein der Gemeinden für den Gottesdienst zu fördern und für Vernetzungen, Anregungen und Fortbildungen im Blick auf den Gottesdienst zu sorgen.

Sie gab eine Prüfung in Auftrag, ob in Zusammenarbeit mit dem Gottesdienstinstitut der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und Einrichtungen unserer Landeskirche eine befristete Projektstelle (Teilzeitstelle) zu Fragen des Gottesdienstes eingerichtet werden kann.