Europäische Kommission in Entscheidung über Steinkohlekraftwerk einbezogen

In die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Steinkohlekraftwerkes in Lubmin ist jetzt auch die Europäische Kommission einbezogen worden.Ein entsprechendes Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme haben das Landwirtschafts- und Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium gemeinsam als die zuständigen obersten Landesbehörden über das Bundesumweltministerium an die Europäische Kommission in Brüssel gesandt.

Die Einbeziehung der Europäischen Kommission ist notwendig, weil durch das geplante Steinkohlekraftwerk prioritäre Lebensraumtypen bzw. Biotope und Arten betroffen sind.

Dabei handelt es sich um artenreichen Borstgrasrasen, Graudünen mit krautiger Vegetation,   Strandseen der Küste und den Stör.

„Uns ist bewusst, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen erschöpfend beantwortet werden können,  zumal die Erörterung der Einwendungen erst vor wenigen Tagen abgeschlossen wurde und sich in der Auswertung weitere Aspekte ergeben können. Dennoch wollen wir die Europäische Kommission möglichst frühzeitig einbeziehen und unseren Entscheidungsprozess auch dadurch transparent gestalten“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Stellungnahme der Europäischen Kommission  wird bei der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Steinkohlekraftwerkes berücksichtigt.