EuGH verhindert Bürokratieflut

Land soll Überlegungen zu Tariftreuegesetz nun endlich beenden


„Dieses erfreuliche Urteil verhindert ein unnötiges Landesgesetz und eine unbeherrschbare Kontroll- und Überwachungsbürokratie“, kommentierte am heutigen Donnerstag (3. April 2008) Lothar Wilken, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum niedersächsischen Vergabegesetz.

„Wir haben uns im Vorfeld bereits mehrfach gegen dieses erfahrungsgemäß unsinnige Vorhaben eines Landestariftreuegesetzes gewandt. Von daher freuen wir uns, dass dessen Rechtswidrigkeit nun höchstrichterlich festgestellt wurde. Damit kann gerade noch rechtzeitig Schaden vom Land abgewendet werden und sich die Politik und die Verwaltung auf die wichtigen Herausforderungen konzentrieren.“

Nachdem Nordrhein-Westfalen sein Landestariftreuegesetz im letzten Jahr aufgehoben hat, weil es sich in der Praxis nicht durchgesetzt hat, wollten die Regierungsparteien in Mecklenburg-Vorpommern, getrieben von der Linkspartei und entgegen den Festlegungen des Koalitionsvertrages, ein solches Gesetz auf den Weg bringen.

„Der Richterspruch sollte schnellstens dazu führen, dass diesbezügliche Überlegungen nun unverzüglich eingestellt werden und das Vorhaben zu den Akten gelegt wird“, so Wilken abschließend.

Die VUMV ist die Dachorganisation von 29 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in Mecklenburg-Vorpommern und zugleich Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und Landesvereinigung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).