EU-Kommission muss die Geltung von bulgarischen und rumänischen Justizakten aussetzen

Zu dem am 23. Juli 2008 veröffentlichten Jahresbericht der EU-Kommission über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der FDP Mecklenburg-Vorpommern Christian Ahrendt:

Bulgarien und Rumänien haben ihre Beitrittsverpflichtungen auch 18 Monate nach dem Beitritt nicht erfüllt. Das Justizsystem beider Beitrittsländer genügt nach wie vor nicht den europäischen Anforderungen. Damit haben Rumänien und Bulgarien die Optimisten Lügen gestraft, die daran glaubten, dass beide Länder die erforderlichen Reformen im Justizwesen nach Aufnahme in die EU zügig durchführen.

Einzige Konsequenz muss jetzt sein: Die EU-Kommission muss die Schutzklausel ziehen, die als Kontrollmöglichkeit gerade für solche Fälle geschaffen wurde. Dies hatte der Deutsche Bundestag in seinem Antrag (BT-Drs. 16/2997) zum Beitritt auch gefordert.

Es kann nicht sein, dass Gerichtsurteile und Vollstreckungen von Haftbefehlen aus Bulgarien und Rumänien in Deutschland automatisch anerkannt werden. Bedenkt man, dass deutsche Staatsbürger in korrupten Justizsystemen rechtskräftig und sogar in ihrer Abwesenheit zu einer Haftstrafe verurteilt werden können, dann wird klar, dass die Bundesregierung mit Nachdruck die Aktivierung der Schutzklausel fordern muss.

Äußerst beunruhigend ist, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber hat, wie viele Deutsche in ihrer Abwesenheit in einem EU-Mitgliedsstaat aufgrund eines sogenannten Abwesenheitsurteils verurteilt wurden. Dies geht aus einem Antwortschreiben der Bundesregierung (5/211 und 5/212) vom 5. Juni 2008 hervor.