EU knipst 75-Watt-Glühbirne aus

Verbraucherzentralen beraten zu Alternativen

Zum 1. September 2010 tritt die zweite Stufe einer EG-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltslampen in Kraft. Dann dürfen nur noch Lampen in den Handel gebracht werden, die bei einer Leistung von 75 Watt und mehr die Effizienzklasse C oder besser erreichen. Weil sie nur ein Bruchteil der eingesetzten Energie in Licht umwandelt, bedeutet dies praktisch das Aus für die klassische 75-Watt-Glühlampe.

Bereits seit einem Jahr durfte die Industrie keine Lampen mehr ausliefern, die bei einer Leistung von 100 Watt und darüber nicht mindestens die Effizienzklasse C oder besser erreichten. Auch mattierte Lampen aller Wattagen außerhalb der Effizienzklasse A und prinzipiell alle Lampen der Effizienzklassen F und G sind seit dem verboten. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Überhaupt nicht betroffen sind Lampen mit gerichtetem Licht, sogenannte Strahler oder Reflektorlampen. Auch alle Speziallampen etwa in Kühlschränken, Öfen, Leuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät, Glühlampen mit bestimmten Spezialsockeln und generell alle Lampen mit einem Lichtstrom unter 60 Lumen sind ausgenommen. Und für alle anderen Einsatzzwecke gibt es genügend Alternativen.

Nur werden sich Verbraucher in Zukunft intensiver mit der Wahl ihrer Leuchtmittel beschäftigen müssen. Unterstützung dabei erhalten sie von den ab 1. September geltenden neuen Informationspflichten auf den Verpackungen. So gibt die Lumenzahl (lm) die Lichtmenge an, die eine Lampe ausstrahlt. Beim Ersatz einer herkömmlichen Glühlampe ist die Lumenzahl ein verlässlicherer Indikator dafür, dass die neue Lampe für ausreichende Helligkeit sorgt als etwa die Wattzahl. Diese bezieht sich nur auf die aufgewendete Energie, die wiederum für die Wirtschaftlichkeitsberechnung entscheidend ist. Wenn es länger als eine Sekunde dauert, bis eine Lampe 60 Prozent ihrer Helligkeit erreicht hat, muss zukünftig auch die korrekte Anlaufzeit auf der Verpackung stehen. Auch die Angabe von Lebenszeiten, wie häufig An- und Ausschalten möglich ist und anderer Kaufkriterien werden Pflicht.

Möglicherweise erschließen sich viele dieser Angaben nicht ohne Weiteres. Je nach Einsatzzweck wird man auch zwischen sparsamen Halogenlampen, LEDs und den sogenannten Energiesparlampen sorgsam wählen müssen.

Zu diesen und anderen Energiesparthemen beraten die Fachingenieure der Energieberatung der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern nach Voranmeldung in einem persönlichen Gespräch. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich und möglich unter den Telefonnummern 09001 363 74 43 (0,14 Euro/ Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder 0381 208 70 50. Bei Bedarf kommt der Energieberater gegen eine Kostenbeteiligung von 45 Euro auch ins Haus. Die nächstgelegene Beratungsstelle findet man unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de