Erzbistümer erfreut über Greifswalder Gerichtsentscheidung zur Bäderregelung

Die Erzbistümer Hamburg und Berlin sind über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Greifswald zur sogenannten Bäderregelung sehr erfreut.

„Nach der Sonntagsschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts war allerdings auch nichts anderes zu erwarten“, erklärte Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky am Mittwoch (7. April 2010) in Berlin. „Das OVG Greifswald war klug, mit seiner Entscheidung auf die Karlsruher Entscheidung zu warten. So haben wir nun insoweit eine stimmige Rechtslage.“

In Hamburg erklärte Erzbischof Dr. Werner Thissen: „Die Entscheidung stärkt den Sonntagsschutz, der ja im Grundgesetz und auch staatsvertraglich gewährleistet ist. Sie kommt allen Menschen in unserem Lande zugute.“

„Der Sonntag wurde uns neu geschenkt und nicht nur den Christen“, sagte Schwester Cornelia Bührle, Ständige Beauftragte der Erzbischöfe von Berlin und Hamburg in Mecklenburg-Vorpommern nach der Urteilsverkündung in Greifswald.

„Der ausdrückliche Dank gilt den Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern, die mit diesem Rechtsstreit die gemeinsame Position von Gewerkschaft und Kirche zur Sonntagsruhe und zum Arbeitnehmerschutz durchgesetzt haben“, sagte Ingo Schlüter, Vize-Chef des DGB, im Anschluss an die Urteilsverkündung.