Erneute Anhebung der Rundfunkgebühren

Zum 1. Januar 2009 wird die Rundfunkgebühr auf monatlich 17,98 € angehoben.

Die Anhebung soll zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfes für den Zeitraum von 2009 bis 2012 erfolgen. Für die Zeit danach wird ein neues Gebührensystem in Aussicht gestellt.

Nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) melden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Finanzierungsbedarf im Abstand von zwei Jahren der unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Diese erstellt nach Prüfung eine Empfehlung zur Gebührenhöhe. Die Ministerpräsidenten der Länder sowie die Landesparlamente haben sodann über die Empfehlung zu entscheiden. Der Empfehlung in Höhe von 5,76 € für die Grundgebühr sowie 12,22 € für die Fernsehgebühr folgten sowohl die Ministerpräsidenten der Länder als auch die Landesparlamente diesmal uneingeschränkt.

Fragen rund um die Rundfunkgebühren beantworten die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund kostenfrei.