Erlass der Ministerin auch für Kindertagespflege empfohlen

Sozialministerin Manuela Schwesig hat an die Landkreise und kreisfreien Städte appelliert, den Erlass gegen Rechtsextremisten auch im Bereich der Kindertagespflege (Tagesmütter) anzuwenden.

Vom 1. August an müssen Träger von Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nachweisen, dass sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Boden der Verfassung stehen. Das Ministerium will so vermeiden, dass Kinder unter den Einfluss von Rechtsextremisten geraten. „Die Bildung von Kindern muss auf Basis der grundgesetzlichen Werteordnung erfolgen“, heißt es in der Präambel zum Kindertagesförderungsgesetz des Landes. „Das ist für uns die Basis, um von den Trägern eine Erklärung zu verlangen, dass sie hinter diesen Werten stehen“, so die Ministerin. Das Kindertagesförderungsgesetz gilt auch für die Kindertagespflege, sagte Schwesig heute.

Die Erlaubnis für die Tagespflege erteilt aber nicht das Landesjugendamt, sondern die kommunalen Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten.