Erklärung von Beate Schlupp

CDU begrüßt gerichtliche Entscheidung zur Veröffentlichung von Agrarbeihilfen im Internet …

BSWie die agrarpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, heute erklärte, begrüßt die CDU-Fraktion die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden zur Veröffentlichung von Betriebsprämienzahlungen im Internet.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im Rahmen eines Eilantrags dem Land Hessen die Veröffentlichung von Betriebsprämienzahlungen im Internet untersagt. Mit dieser Entscheidung wurde die Position der CDU zur Transparenzinitiative der Europäischen Union bestätigt.

Die Europäische Union wollte einseitig alle Landwirtschaftsunternehmen zwingen, ihre Beihilfen zu veröffentlichen. Andere Wirtschaftsbereiche sollten von der so genannten Transparenzinitiative ausgeschlossen bleiben.

„Die CDU sieht in der einseitigen Veröffentlichung der Empfänger von Direktzahlungen im Internet einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz“, erklärt die CDU-Abgeordnete.

„Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, auf eine weitere Veröffentlichung der Daten im Internet bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu verzichten.

Es kann nicht sein, dass während der Überprüfung der Vereinbarkeit der Datenbekanntgabe mit den Grundsätzen des Datenschutzes und des grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatzes Fakten geschaffen werden, die Landwirtschaftsunternehmen einseitig benachteiligen“, so Beate Schlupp abschließend.