Erklärung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche

Umwandlung der Stelle eines Pressesprechers und Stand des Fusionsprozesses

Dom Bei ihrer Sitzung am 12. Juni 2009 erklärte die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ihr Einvernehmen mit der Umwandlung einer derzeit freien Stelle des Oberkirchenrates in die Stelle eines Pressesprechers und Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit.

Die Stelle wird ausgeschrieben. Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin soll künftig die Aufgaben eines Pressesprechers/einer Pressesprecherin für den Landesbischof, für die Kirchenleitung und für den Oberkirchenrat übernehmen. Gleichzeitig soll er die Öffentlichkeitsarbeit dieser Gremien unterstützen und bei Bedarf mit weiteren Arbeitsbereichen der Landeskirche im Blick auf Öffentlichkeitsarbeit zusammenarbeiten.

Die Kirchenleitung beriet den Stand des Fusionsprozesses zu einer Kirche im Norden. Nach der konstituierenden Sitzung der Gemeinsamen Kirchenleitung der drei am Fusionsprozess beteiligten Kirchen waren weitere Gremien und Unterausschüsse, die für den Fusionsprozess arbeiten, personell zu besetzen.

Die Kirchenleitung beschloss, für Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Kirchgemeinden, Kirchenkreisen oder der Landeskirche der beim Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland eingerichteten gemeinsamen überbetrieblichen Beschwerdestelle beizutreten.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Benachteiligungen oder Belästigungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aus Gründen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität die Möglichkeit und das Recht zu einer Beschwerde einzuräumen.

Mit dem Beitritt zur gemeinsamen Beschwerdestelle der EKD wird auf eine eigene Beschwerdestelle verzichtet und der Dienst der Beschwerdestelle der EKD für die Landeskirche in Anspruch genommen.

F.: Dom zu Schwerin. mm