Entwurf zum Bezügeanpassungsgesetz jetzt im Landtag

Schwerin, 24.04.08: Gestern brachte Finanzministerin Sigrid Keler den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Bezügeanpassungsgesetz in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein.

Mit diesem Gesetz soll unter anderem die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern inhaltsgleich mit dem Tarifergebnis (2,9% linear, wir berichteten) zeitlich jedoch von diesem abgekoppelt, zum 1. August 2008 angepasst werden.

Des Weiteren beabsichtigt Mecklenburg-Vorpommern entgegen einer Abmachung auf norddeutscher Ebene den § 14a des Beamtenversorgungsgesetzes zu novellieren.

Dazu der Landesvorsitzende der GdP, Michael Silkeit: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird auch in Mecklenburg-Vorpommern der Startschuss zum Weben eines beamtenrechtlichen Flickenteppichs gegeben. Die Entscheidung der Landesregierung, insbesondere jedoch des Finanzministeriums, diese Novelle vorzulegen, ist in mehrfacher Hinsicht im höchsten Maße unverständlich. Erstens, ist die Art und Weise, wie das Versorgungsrecht in M-V angewandt und im Falle unserer ostdeutschen Pensionäre zum „Versorgungsstrafrecht“
degradiert wird höchst unsozial und passt längst nicht mehr in das Jahr 2008. Zweitens, ist eine Rechtsauffassung, die ein Ausnahmeurteil eines OVG von Vielen, über das Urteil des BVG stellt, mehr als nur fragwürdig. Und letztendlich drittens, stellt die Novelle auch noch einen Verstoß gegen eine norddeutsche Vereinbarung dar, das Versorgungsrecht nicht im Alleingang zu novellieren.“

Bemerkenswert war, dass die Finanzministerin die Abgeordneten über die „heftige Kritik der Gewerkschaft der Polizei…“ in Kenntnis setzte.

Der Gesetzentwurf wurde gestern in den Innen- und federführend den Finanzausschuss verwiesen. Bereits gestern führten wir erste Gespräche zur Information der Abgeordneten. Weitere Maßnahmen werden folgen.