Energy Shots müssen vom Markt genommen werden

Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern fordert, die Empfehlung des Bundesinstitutes für Risikobewertung sofort umzusetzen, und sogenannten „Energy Shots“ nicht mehr weiter auf den Markt zu bringen.

Ein neues Produkt mit dem Namen „Energy Shot“ ist in den Verkaufsregalen zu finden  – und dieses ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht sicher. Es handelt sich um einen neuartigen Typ koffein- und taurinhaltiger Lebensmittel, die in flüssiger Form als Nahrungsergänzungsmittel (!) angeboten werden. Sie werben damit, die Konzentration und Leistungsfähigkeit oder die sportliche Leistung zu steigern. Diese Produkte enthalten deutlich höhere Konzentrationen der anregenden Inhaltsstoffe Taurin und Koffein als die bisher bekannten Energydrinks (pro Portionseinheit sind 50 – 200 mg Koffein und 200 – 1000 mg Taurin enthalten). Sie werden in kleinen Portionseinheiten (25 – 75 ml) angeboten und tragen aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung den Hinweis, dass pro Tag nicht mehr als ein „Shot“ konsumiert werden sollte.

Bei einem bestimmungsgemäßen Verzehr, d. h. von einer Portion pro Tag, besteht kein gesundheitliches Risiko. „Es muss aber bezweifelt werden, dass mit dem Warnhinweis ein missbräuchlich hoher Konsum zu verhindern ist“, meint Uta Nehls, Projektleiterin Ernährung bei der NVZMV. „Gerade bei jungen Erwachsenen ist zu befürchten, dass sie „Energy Shots“ bewusst in höheren Mengen einsetzen, um Übermüdungserscheinungen entgegenzuwirken oder Erregungszustände zu erzeugen.“ Risiken können sich aus den bei überhöhten Koffeinzufuhren bekannten möglichen unerwünschten Wirkungen ergeben (u. a. Nervosität, Erregbarkeit, Kopfschmerzen, Wahrnehmungsstörungen). Ungeklärt ist laut BfR auch, ob es unerwünschte Wirkungen in Verbindung mit Alkohol oder starker körperlicher Anstrengung gibt – wie beim Sport oder beim ausgiebigen Tanzen in der Diskothek.

Das BfR  beurteilt  deshalb die „Energy Shots“ als nicht sicher. Das zu erwartende Verbraucherverhalten lässt sich nach Einschätzung des BfR im Falle von „Energy Shots“ nicht durch eine Verzehrempfehlung beseitigen, es ist mit einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der „Energy Shots“ zu rechnen.

Diese Empfehlung des BfR, die das Inverkehrbringen von „Energy Shot“-Produkten untersagt, sollte sofort umgesetzt werden.