Empfänger von EU-Zahlungen im Internet veröffentlicht

Auf einer vom Bund und den Ländern gemeinsam betriebenen Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden ab dem 17.12.2008 Informationen über die Empfänger von EU-Zahlungen veröffentlicht.

Damit setzt Deutschland das von der EU verabschiedete Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei um.

„Wir erhöhen damit die Transparenz und tragen gleichzeitig zur Aufklärung über die Verwendung der Mittel der Europäischen Union bei“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Jeder Bürger hat das Recht zu erfahren, was aus den Geldern des Europäischen Agrarhaushalts finanziert wird. Andererseits erwarte ich auch, dass mit diesen Informationen verantwortungsbewusst umgegangen wird“, so der Minister.

Die Veröffentlichung von Informationen über Zahlungsempfänger der EU erfolgt für alle Mitgliedsstaaten nach einheitlichen Mindestvorgaben.

Im Agrar- und im Fischereibereich müssen Informationen über alle Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) veröffentlicht werden.

Veröffentlicht wird für jeden Empfänger der Gesamtbetrag der öffentlichen Mittel, die er in einem Haushaltsjahr erhalten hat. Diese werden  gegliedert nach den Bereichen EGFL-Direktzahlungen ( z.B. Betriebsprämien), EGFL-Sonstige Maßnahmen, wie Exportbeihilfen sowie ELER-Maßnahmen im ländlichen Raum.

Die dafür notwendigen Daten erhält die BLE von einer zentralen Datenbank, die von den Zahlstellen der Länder gespeist wird.

Abrufbar sind ab 17.12.2008 zunächst die Angaben über Zahlungen aus dem ELER-Programm für den Zeitraum 1.1.2007 bis 15.10. 2007.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden dazu Daten von 1776 Antragstellern zusammengestellt, die im angegebenen Zeitraum ca. 32,3 Millionen Euro Fördermittel erhalten haben.

Die Internetseite wird sukzessive vervollständigt. So erfolgt im April 2009 die Veröffentlichung von Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe.