Elternentlastungen im neuen KiföG festgeschrieben

Ilka Lochner-Borst: Elternentlastungen werden im neuen KiföG festgeschrieben – 14,5 Mio. Euro pro Jahr

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ilka Lochner-Borst, sieht die Kostenbefreiung der Eltern im letzten Kindergartenjahr sowie beim Mittagessen als Weg in die richtige Richtung, der nun mit der Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) Mecklenburg-Vorpommern erstmalig gesetzlich festgeschrieben wird.

„Mit dem neuen Doppelhaushalt 2010/2011, der morgen im Landtag verabschiedet wird, stellt das Land für die kommenden beiden Jahre insgesamt jeweils 14,5 Mio. Euro pro Jahr für die Kostenbefreiung der Eltern im letzten Kindergartenjahr sowie beim Mittagessen bereit.

Zudem werden wir aufgrund der gestiegenen Betreuungszahlen jedes Jahr den Landeszuschuss zusätzlich um 5 Mio. Euro erhöhen. Ferner wird der Zuschuss des Landes, wie bereits in der Vergangenheit üblich, zum Ausgleich von Preissteigerungen jährlich um zwei Prozent angehoben, also um weitere 1,7 Mio. Euro im Jahr 2010 und 3,6 Mio. Euro im Jahr 2010. Das bedeutet eine Steigerung von 85,8 Mio. Euro im Jahr 2009 auf 92,5 Mio. Euro im Jahr 2010 und 94,4 Mio. Euro im Jahr 2010. Wir stellen somit für die kommenden beiden Jahre zusätzlich 15,3 Mio. Euro zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege bereit. Das sind insgesamt 44,3 Mio. Euro zusätzlich zu den 171,6 Mio. Euro bzw. eine Steigerung um 25 Prozent, die das Land für die Kindertagesbetreuung in den kommenden beiden Jahren mehr ausgeben wird! Die zusätzlichen Gelder für die Kindertageseinrichtungen zur Verbesserung der vorschulischen Bildung werden pro Jahr weiterhin 5 Mio. Euro betragen.

Mit der Novelle des KiföG wird zudem die Elternentlastungen gesetzlich verankert und damit verbindlich festgeschrieben. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die direkten Zuschüsse an die Familien in der Praxis bewährt haben und dankend angenommen werden. Sie werden daher von einer befristeten Förderung über eine Richtlinie in einen unbefristeten Zuschuss kraft Gesetzes überführt. Dies schafft Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Zukunft sowohl für die Familien als auch die Träger der Einrichtungen“, so Ilka Lochner-Borst abschließend.

Jutta Hackert