Einnahmen aus Verwaltungskostenbeitrag verbleibt vollständig bei Hochschulen

Kritik von Studierendenvertretern an Verwaltungskostenbeitrag überzogen

Das Bekanntwerden von Plänen der Schweriner Koalition zur Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages an den Hochschulen des Landes hat in der letzten Woche für Diskussionen gesorgt. Künftig sollen Studierende wie in anderen Bundesländern auch je Semester einen Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro zahlen. Dies entspricht einer Kostenbeteiligung von 27 Cent am Tag. Hintergrund dieser Regelung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald aus dem März 2008, mit dem der Gesetzgeber zu einer neuen gesetzlichen Regelung aufgefordert wurde. Hierzu erklärte heute der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb:

„Zunächst die wichtigste Botschaft: Auch künftig wird es in Mecklenburg-Vorpommern keine Studiengebühren für die Lehrleistungen geben. Schon heute bezahlen Studierende jedoch Semester für Semester Verwaltungsgebühren – zum Beispiel, wenn sie sich in der Universitätsbibliothek einen Ausweis ausstellen lassen. Eine Analyse hat gezeigt, dass an den sechs Hochschulen des Landes schon jetzt mehr als 20 unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben werden. So beispielsweise an der Universität Rostock eine Gebühr von 50 Euro für das Verleihen von Hochschulgraden, an der Universität Greifswald von 100 Euro bei Eignungsprüfungen oder von 307 Euro für Einstufungsprüfungen an der Hochschule Neubrandenburg. Wir wollen dieses Gebühren-Wirrwarr beseitigen und einen einheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einführen. Das führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und schafft außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für die Studierenden: Alle nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten Gebühren sind künftig gesetzlich verboten.“

Verwundert zeigte sich Brodkorb über die Kritik, die Studierenden seien nicht ausreichend am Verfahren beteiligt worden. Hierzu Brodkorb weiter: „Die Studierendenvertreter wissen, wie parlamentarische Verfahren ablaufen. Bisher gibt es nur einen Gesetzesentwurf der Koalition, der nicht einmal dem Landtag vorliegt. Der Gesetzesentwurf wird erst in zwei Wochen erstmals vom Gesetzgeber beraten und in den Bildungsausschuss überwiesen. Dort wird es dann eine Anhörung geben, zu der selbstverständlich auch die Studierendenvertreter eingeladen sind. Man kann aber nur an Verfahren beteiligt werden, die es auch tatsächlich schon gibt.“

Schließlich widersprach Brodkorb auch der Befürchtung, das Land wolle die Einführung des Verwaltungskostenbeitrages zur Haushaltskonsolidierung des Landes nutzen. „In der letzten Legislaturperiode mussten einige hochschulpolitische Entscheidungen getroffen werden, die umstritten waren. Ein Ziel der Hochschulreform war es dabei, endlich verbindliche Grundlagen für alle Beteiligten zu schaffen. Dieses Wort gilt – auch heute noch. Zwischen den Koalitionspartnern ist daher vereinbart, dass die Einnahmen aus dem Verwaltungskostenbeitrag den Hochschulen in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden“, so Brodkorb abschließend.