Einigung zur Baulastübertragung der B 96 in Neubrandenburg erzielt

Im Gerichtsverfahren gegen die Umstufung der Bundesstraße 96 (B 96) innerhalb der Ortsdurchfahrt Neubrandenburg einigten sich am 27.04.2010 die Stadt Neubrandenburg und der Bund, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Mediationsverfahrens.

Im Ergebnis übernimmt die Stadt die Baulast für die Ortsdurchfahrt der B 96 auf einer Länge von 3,6 km erst nach Herstellung eines ordnungsgemäßen Straßenzustandes, frühestens mit Ablauf des 31.12.2015.

Die Herstellung eines ordnungsgemäßen Straßenzustandes umfasst den Abbruch und die Entsorgung der alten Brückenbauwerke, den Brückenneubau und die grundhafte Erneuerung der Demminer Straße bis zum Knotenpunkt Usedomer Straße/ Ponyweg einschließlich des Verkehrsknotens Kranichstraße/ Torgelower Straße. Zwischen den Knotenpunkten Reitbahnweg und Schimmelweg wird die Fahrbahn der B 96 stadtauswärts inklusive des Brückenbauwerks Schimmelweg erneuert.

Der Ersatzneubau der Brücke wird in gleicher Länge und Höhe verschwenkt wie der vorhandene Brückenzug. Es werden zwei Fahrstreifen stadtauswärts und stadteinwärts einschließlich Rad- und Gehwege führen.

Zum Zeitpunkt der Baulastübertragung auf die Stadt Neubrandenburg wird die B 96 zur Landesstraße 35 abgestuft.

Die nunmehr erzielte Einigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs als auch unter dem Zustimmungsvorbehalt der Neubrandenburger Stadtvertretung.

Doreen Duchow