Einführung von Kopfnoten ist in Koalitionsvertrag festgeschrieben

Der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marc Reinhardt, hat heute die zügige Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung von Kopfnoten begrüßt. Es sei gut, dass die Ziffer 168 des Koalitionsvertrages damit erfüllt werde.

„Wir waren uns in den Koalitionsverhandlungen einig, dass das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler künftig bewertet werden soll. Dies ist schon deshalb notwendig, um die Erziehungsfunktion der Schule zu stärken. Für uns steht dabei fest, dass mit der Regelung des Koalitionsvertrages eine Bewertung mit Noten gemeint war. Dort ist schließlich ausdrücklich der Begriff ‚Kopfnoten’ aufgeführt“, so Marc Reinhardt.

Kopfnoten sind inzwischen in vielen Bundesländern wieder eingeführt, nachdem sie in den alten Ländern bis auf Baden-Württemberg in den 70iger Jahren und in der ehemaligen DDR nach 1989 weitgehend abgeschafft worden waren. Nur Niedersachsen nimmt dabei eine verbale Bewertung in fünf Kategorien („verdient besondere Anerkennung“, „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“, „entspricht den Erwartungen“, „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ und „entspricht nicht den Erwartungen“) vor, informierte der CDU-Landtagsabgeordnete.